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Erhalt einer Mitgliedsbestätigung und Abwicklung mit der AGJF

Wenn Sie als AGJF Mitglied mit der GEMA einen Vertrag zum Tarif WR-KJA abschließen möchten, füllen dazu Sie bitte die "Vorlage für den Erhalt der AGJF Mitgliedsbestätigung" vollständig aus.
Auf der ersten Seite handelt es sich um Angaben zum Träger der Einrichtung / zum AGJF Mitglied. Im folgenden können Sie eintragen für welche Einrichtung/en ein Vertrag mit der GEMA  abgeschlossen werden soll.

Zusätzlich benötigen wir Ihre "Einwilligung zur Datenweitergabe an die GEMA".

Bitte schicken Sie dann beide Formulare auf dem Postweg an die:
AGJF Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart

oder als Datei an

Die AGJF prüft die Mitgliedschaft und bestätigt mit Unterschrift und Siegel die gemachten Angaben. Sie erhalten von uns Ihre Mitgliedsbestätigung zurück und können diese, zusammen mit dem inzwischen ausgefüllten Fragebogen zur Musiknutzung, an die GEMA schicken. Wir empfehlen eine Kopie für die eigenen Unterlagen zu behalten.

Was passiert weiter?
Die GEMA schickt Ihnen, basierend auf den im Fragebogen zur Musiknutzung gemachten Angaben und Ihren geplanten Veranstaltungen mit Musik, einen entsprechenden Vertrag. Diesen bitte noch einmal prüfen und dann unterschrieben an die GEMA zurückschicken.

Zusätzlicher "GEMA-Mitgliedsbeitrag"
Für die AGJF-Geschäftsstelle besteht durch die Datenerfassung, die vertraglich vereinbarte Mitarbeit an der Evaluation des Tarifs, das Ausstellen der aktuellen Mitgliedsbestätigungen und die Bearbeitung der vielen Anfragen ein großer Verwaltungsaufwand.
Die AGJF Mitgliederversammlung hat bereits beim Start des ersten Gesamtvertrages für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Juli 2004 Beschlüsse zur Höhe und zum Umfang eines zusätzlichen „GEMA – Mitgliedsbeitrages“ gefasst. Dieser soll den Teil der anfallenden Sach- und Personalkosten decken, die nicht über den Grundhaushalt der AGJF finanziert sind. Der „GEMA – Mitgliedsbeitrages“ fällt an für Mitglieder, die den Gesamtvertrag mit mehr als einer Einrichtung nutzen wollen und für alle Mitglieder von Dachverbänden. Details finden Sie in den

Informationen zum GEMA-Mitgliedsbeitrag

Beschluss der AGJF Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2005:

Durch die Zahlung des jährlichen AGJF-Mitgliedsbeitrages von 90,-- / 160,-- € ist die Inanspruchnahme des vergünstigten Gesamtvertrages mit der GEMA von einer Einrichtung des Mitglieds abgegolten.

Für jede weitere Einrichtung des Mitglieds, die den Vertrag in Anspruch nimmt, ist jährlich ein Unkostenbeitrag von
25,-- € an die AGJF zu zahlen.

Regelung für die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder Dachverbänden auf Kreisebene:
Sofern die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft / des Dachverbandes nicht selbst Mitglied der AGJF sind, gilt folgende Regelung:
Für jede Einrichtung, die den Rahmenvertrag als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft auf Kreisebene / als Mitglied eines Dachverbandes in Anspruch nimmt, ist jährlich ein Unkostenbeitrag von 25,-- € an die AGJF zu zahlen.

Die AGJF verschickt dann im Folgenden - unabhängig vom "normalen" AGJF Mitgliedsbeitrag - einmal jährlich die entsprechende „Zusätzliche GEMA – Mitgliedsbeitragsrechnung“.

Bitte teilen Sie uns mit wenn Sie einen Vertrag mit der GEMA kündigen, z.B. weil die Einrichtung geschlossen wurde.

Sollten Sie für neue oder weitere Einrichtungen einen vergünstigten Vertrag abschliessen wollen, schicken Sie uns für diese Einrichtung einfach den Vordruck "AGJF Mitgliedsbestätigung" - wie oben beschrieben.